Die gesetzlichen Grundlagen für Erbfälle können von Land zu Land starke Unterschiede aufweisen. Fehlende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Rechtsprechung und Traditionen in einem anderen Land können im Erbfall mit Bezug zu diesem Land zu erheblichen Nachteilen für die Erben führen. Von besonderer Bedeutung für jeden Erbfall mit Bezug zu mehr als einem Land, ist daher die Beantwortung der Frage, welches Recht auf einen Erbfall Anwendung findet.
Erbschaftsangelegenheiten mit Auslandsbezug
Wir beraten zu grenzüberschreitenden Erbrechtsangelegenheiten. Neben Erbrechtsangelegenheiten, die zumindest einen Anknüpfungspunkt in Deutschland und dem deutschen Recht haben, bearbeiten wir schwerpunktmäßig Erbrechtsangelegenheiten mit Bezug zu Polen und anderen osteuropäischen Staaten, in denen wir über ein Netzwerk von Kooperationspartnern verfügen, die uns eine umfassende Bearbeitung grenzüberschreitender Erbrechtsangelegenheiten auch über das deutsche Recht hinaus erlauben.